Preise

Meine Dienstleistung ist ein privatwirtschaftlicher Service. Das bedeutet, die Kosten werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Jedoch beteiligen sich die Krankenkassen bei anerkannter Pflegestufe an den Kosten (Kombi-Pflege). Unsere Preise werden spezifisch auf jeden einzelnen Kunden, seine Wünsche und nach Umfang der Leistungen ermittelt. Zur Zeit liegen sie zwischen 12,- und 18,- Euro pro Stunde inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Die vorgenannten Preise verstehen sich als erste Orientierung und können je nach Servicedauer variieren.
Nähere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch oder auf Anfrage.

Ein erstes Kennenlern-Gespräch mit individueller Beratung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.

Es wird mindestens 1 Stunde pro Auftrag abgerechnet. Ab der 2. angefangenen Stunde erfolgt die Abrechnung im 30-Minuten-Takt.

Ich stehe Ihnen gern von Montag bis Freitag zwischen 07.30 Uhr und 19.00 Uhr zur Verfügung. Natürlich bin ich auf Anfrage auch außerhalb der oben genannten Zeiten für Sie da.

Bei Begleitung zu kostenpflichtigen Veranstaltungen ist der Eintrittspreis für die Begleitperson und eventuell anfallende weitere Kosten (z. B. Anreise, Parkgebühren, Spesen, usw.) zusätzlich zum vereinbarten Preis vom Auftraggeber zu entrichten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen bei Inanspruchnahme einer mehrtägigen Reisebegleitung übernommen werden. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Betreuung im eigenen Heim".

Fahrtkosten

Anfahrt im Bereich Niederkassel - Frei

Fahrten innerhalb des Wohnortes (Ortsteiles) - Frei

Sonstige Fahrten - 0,65 € je Kilometer

Spartipps

Steuertipp für den Betreuungsservice:

Seit 2003 sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anteilig bis zu einer Rechnungssumme von maximal 3000,00 € in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.

Rechtsgrundlage: § 35a Absatz 2 EStG.

Voraussetzungen:

Der leistende Unternehmer muss eine schriftliche Rechnung stellen und die Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmers erfolgen, denn der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis, d.h. Barzahlungen sparen keine Steuern und eine Quittung ist kein Bankbeleg. Außerdem muss die Dienstleistung im Haushalt des Steuersparers erbracht werden, und der Haushalt muss sich in Deutschland befinden. Wer seine Hemden zum Waschen und Bügeln in die Reinigung bringt, bekommt daher nichts vom Finanzamt dazu. Anders ist es, wenn eine Haushaltshilfe diese Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen erledigt.

Welche Dienstleistungen sind begünstigt?

Begünstigt sind "Arbeits-Maßnahmen", so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel "Kinderbetreuung, Rasen mähen, Fenster putzen, Teppich reinigen, Handwerksarbeiten in der eigenen Wohnung usw. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.